Unfallcheck

Beweissicherung an der Unfallstelle


Was tun nach einem Unfall ?

  • Anhalten,
  • absichern,
  • Warnblinkanlage einschalten,
  • Warndreieck aufstellen (Abstand 50 bis 150 Schrittlängen vom Unfallort),
  • wenn nötig Erste Hilfe leisten.
Ist man allein: Autofahrer um Mithilfe bitten Notruf 112 und/oder 110 anrufen.
 

Polizei rufen ja - nein ?

Die meisten Unfälle können ohne die Polizei durch den Austausch der Daten der Unfallbeteiligten, geregelt werden. Wichtige Daten sind:
  • Anschrift / Unfallgegner
  • Kfz Kennzeichen / Unfallgegner
  • Versicherung / Unfallgegner
  • Ort, Datum, Uhrzeit
Weiterhin ist bei einem Unfall folgendes zu berücksichtigen und zu beachten:
  1. Die Polizei wird nur bei Unfällen mit hohen Sachschäden und/oder Personenschäden, sowie bei Alkohol und/ oder Straftaten hinzugezogen.
  2. Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle und bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen ist verboten und strafbar.
  3. Jeder Unfallgeschädigte muss der gegnerischen Versicherung seinen Schaden selber nachweisen:
     
    • wenn möglich durch fotografische Dokumentation der Spuren und Beschädigungen
    • sehr hilfreich ist es Markierungspunkte, wie z. B. Lichtmasten, Bäume, Gebäude, Verkehrszeichen zu fotografieren
    • Endstellung der Fahrzeuge fixieren

 
Sehr gerne unterstütze ich Sie auch bei unklarer Sachlage, stelle Ihnen bei Bedarf einen Verkehrsanwalt und erstelle für Sie ein Gutachten.