Leistungen

Haftpflichtschaden Kaskoschaden

Kfz-Gutachten

Wenn ein Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall Verursacher ist und eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, dann spricht man von einem sogenannten Kaskoschaden. Dies bedeutet, dass in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers auch für den eigenen Schaden des Verursachers eintreten muss.
 
Hier haben Sie Anspruch, gemäss den Versicherungsbedingungen, auf Ersatz der Ihnen durch den Unfall entstandenen eigenen Schäden. Anders als im Haftpflichtschaden beauftragt der Versicherer hier immer den hauseigenen Versicherungs-Sachverständigen über die Sachverständigen- organisationen wie Dekra, FSP, TÜV usw. für die Begutachtung Ihres Fahrzeuges.
 
Eine Selbstbeteiligung hat der Versicherungsnehmer zu tragen. Wertminderung, Nutzungsausfall und Kostenerstattung eines Mietfahrzeuges werden i. d. R. nicht erstattet. Wenn die Freigabe Ihrer Versicherung vorliegt, erstelle ich Ihnen auch hier ein Gutachten.
 
Bei Verträgen der Versicherer in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung ( AKB ) unterscheidet man bezüglich:
  • a) Teilkasko
    Die Fahrzeugteilkaskoversicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, einschließlich der als prämienfrei ausgewiesenen mitversichterten Fahrzeug- und Zubehörteile nach Anlage. Die Teilkaskoversicherung ist begrenzt auf:
     
    • Brandschaden
    • Wildschaden
    • Diebstahlschaden
    • Elementarschaden
    • Glasbruchschaden

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  • b) Vollkasko
    Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden bzw. Risiken ab, die bei Unfällen entstanden sind, welche durch unmittelbare von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt enwirkenden Ereignissen, geschehen.
 
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